Voraussetzungen für Menschenrechtsbeobachter_innen
- politisch-soziales Interesse und Offenheit zu lernen
- soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
- physische und psychische Belastbarkeit
- Teilnahme am Vorbereitungsseminar
- Spanische Sprachkenntnisse
- eigene Finanzierung der anfallenden (Reise-) Kosten
- Mindestalter von 18 Jahren
- Mindestaufenthaltszeit von vier Wochen
- Die Freiwilligen fahren auf eigene Verantwortung.
- Bereitschaft, sich nach dem Aufenthalt zumindest fallweise an Öffentlichkeitsarbeit zu beteiligen.
April 5, 2012 | Statische Seite

